Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Studio (Joachim Pasucha, Harkortstraße 55, 46119 Oberhausen) und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Für online abgeschlossene Verträge gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften zum Fernabsatz.

Vertragspartner
Vertragspartner des Nutzers ist das Gesundheitszentrum Oberhausen, Inhaber Joachim Pasucha, Harkortstraße 55, 46119 Oberhausen, USt-ID: DE174650423.

Zustandekommen des Mitgliedsvertrages
Der Antrag des Nutzers stellt ein verbindliches Angebot dar. Das Studio kann dieses innerhalb von 14 Tagen in Textform ablehnen, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht (z.B. vorherige Vertragskündigung wegen Zahlungsverzugs oder Missbrauch).

Sonderkonditionen können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Nutzer in den letzten 36 Monaten nicht Mitglied war.

Zufriedenheitsgarantie

Das Studio bietet neuen Mitgliedern eine sechs Wochen dauernde Zufriedenheitsgarantie ab Vertragsbeginn. Diese ermöglicht es, unabhängig von der gewählten Mindestvertragslaufzeit, den Vertrag innerhalb dieses Zeitraums per E-Mail zu kündigen.

Eine innerhalb der sechs Wochen abgegebene Kündigung wird immer zum letzten Tag der Zufriedenheitsgarantie wirksam, unabhängig davon, an welchem Tag die Kündigung erklärt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt sind sämtliche Gebühren vollständig zu entrichten. Dazu gehören insbesondere:

  • der reguläre Mitgliedsbeitrag für die Dauer der sechs Wochen
  • das Startpaket beziehungsweise die Aufnahmegebühr
  • alle während der Garantiezeit genutzten oder gebuchten kostenpflichtigen Zusatzleistungen und Module

Die Vergütung wird unabhängig vom Kündigungszeitpunkt für den gesamten Zeitraum der sechs Wochen berechnet. Die Zufriedenheitsgarantie gilt ausschließlich für Neukunden und damit ausdrücklich nicht für bereits bestehende Mitgliedschaften, Vertragsverlängerungen oder Tarifwechsel.

Zugangsberechtigung und deren Voraussetzung
Mitglieder erhalten einen Transponder, der beim Zutritt zwingend zu scannen ist. Bei wiederholten Verstößen gegen die Check-in-Pflicht behält sich das Studio eine Zugangssperre oder ein Hausverbot vor.

Minderjährigkeit
Bei Vertragsabschluss durch Nutzer unter 18 Jahren ist innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten nachzureichen.

Leistungen

Im Vertrag enthalten ist eine einmalige 60-minütige Einweisung durch einen Personal Trainer. Enthalten sind hier außerdem ein persönliches Zielgespräch, sowie eine Körperanalyse.

Weitere persönliche Trainingstermine (z.B. persönliche Trainerstunden) werden bei Inanspruchnahme mit 29,90 € /Stunde berechnet.

Nutzungsmöglichkeiten & personalloser Betrieb
Die Mitgliedschaft umfasst die Nutzung der vertraglich vereinbarten Trainingsbereiche und Angebote (z. B.Egym, Freihantel, Kursraum). Anpassungen einzelner Leistungen bleiben vorbehalten, soweit diese für das Mitglied zumutbar sind und den Gesamtcharakter der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht wesentlich verändern.

Beim personallosen Betrieb ist die Nutzung nur nach vorheriger vollständiger Geräteeinweisung und schriftlicher Zustimmung zu den Bedingungen für das unbetreute Training gestattet. Ohne diese Unterschrift erfolgt keine Freischaltung des

Zugangs. Das Training außerhalb der betreuten Zeiten stellt ein kostenloses Zusatzangebot dar. Vom Training an unbekannten Geräten oder mit unangemessen hohem Gewicht wird ausdrücklich abgeraten. Notfalltelefone sind vorhanden. Die Hinweise zum personallosen Studiobetrieb, wie sie im Infobereich des Studios einsehbar sind, sind zwingend zu beachten.

Gewerbliche Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist untersagt, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Studios vorliegt.

Übertragbarkeit
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

Hausordnung
Die Hausordnung und Anweisungen des Personals sind verbindlich. Verstöße können zum Hausverbot oder zur Kündigung führen.

Kündigung
Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

Vorfälligkeit

Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlende Beiträge sofort fällig.

Haftung 

Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

Vertragsstrafen

Der Transponder ist nicht übertragbar. Für jeden Fall der schuldhaften Weitergabe, das Einschleusen Dritter, das Offenhalten der Eingangstüre und damit das Zutritt verschaffen, verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche angerechnet wird.

Änderungsvorbehalt AGB

Das Gesundheitszentrum Oberhausen ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit die Änderung notwendig erscheint und das Mitglied hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Beabsichtigte Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Sie gelten als vereinbart, wenn das Mitglied innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe nicht in Textform widerspricht. Das Gesundheitszentrum Oberhausen wird das Mitglied bei Beginn der Frist auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung des Schweigens besonders hinweisen.

Zahlungsdienstleister / Finion Capital GmbH

Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen.

Das Studio bleibt Vertragspartner des Mitglieds, die Abtretung betrifft ausschließlich den Forderungseinzug.