Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Mitgliedern und Gästen den Aufenthalt im Gesundheitszentrum Oberhausen so angenehm wie möglich zu machen. Sie sind Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir vertrauen darauf, dass die Benutzer unserer Anlage durch respektvolles Verhalten dazu beitragen, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. Es ist unser Wunsch, dass es niemals notwendig wird, Einzelpersonen auf die Einhaltung der unten aufgeführten Geschäftsbedingungen hinzuweisen, selbst unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen. Sofern der Trainingsteilnehmer im Fitness- und Gesundheitsbereich eine Mitgliedschaftsvereinbarung getroffen hat, werden die nachfolgenden Regelungen zur Grundlage der Rechtsbeziehung.

B. Vertragspartner 
Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag des Nutzers mit dem Gesundheitszentrum Oberhausen, Inhaber Joachim Pasucha, Harkortstr. 55, 46119 Oberhausen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 174650423, zustande. 

C. Zustandekommen des Mitgliedsvertrages 
Der Antrag auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages stellt ein bindendes Angebot des Mitglieds an das Gesundheitszentrum Oberhausen dar. Das Gesundheitszentrum Oberhausen kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung widerrufen. Die Rechte der Mitgliedschaft stehen nur dem Mitglied persönlich zu, sie sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Gesundheitszentrum Oberhausen an Dritte übertragbar. 

Das Gesundheitszentrum Oberhausen ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit dem Gesundheitszentrum Oberhausen aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das Gesundheitszentrum Oberhausen gekündigt wurde. Ebenfalls kann das Gesundheitszentrum Oberhausen den Vertrag widerrufen, wenn der Kunde bereits Mitglied war in den letzten 36 Monaten und ein Neukunden-Angebot angenommen hat, wozu er laut diesen AGB’s nicht berechtigt war. Hier wird ebenfalls auf den Sternvermerk auf den Landingpages verwiesen “Angebot nur für Neukunden gültig”. 

D. Leistungsort
Der Ort der Leistungserfüllung ist die Harkortstraße 55, 46119 Oberhausen, Deutschland. Der Nutzer kann im Rahmen seines Mitgliedsvertrages in den Räumlichkeiten trainieren und die in seinem jeweiligen Vertrag enthaltenen Angebote innerhalb der Öffnungszeiten (siehe Öffnungszeiten Homepage) nutzen. 

E. Zugangsberechtigung und deren Voraussetzung 
Der Nutzer zum an seinem 1. Trainingstag einen Transponder, welcher am Studioeingang von jedem Nutzer gescannt werden muss, um zugangsberechtigt zu sein. Alle Mitglieder, die sich über die Aggregations-Plattformen: Egym-Wellpass, Urban Sports Club, gympass oder Hansefit anmelden. sind ebenfalls verpflichtet am Check In, Ihren QR Code zu scannen. Das Studio ist berechtigt, nach dreimaligem ”nicht einscannen des QR Codes” ein dauerhaftes Hausverbot für den entsprechenden Nutzer auszusprechen.

F. Minderjährigkeit
Sollte der Nutzer unter 18 Jahre alt sein und eine Mitgliedschaft abschließen (Online oder Offline), ist der Nutzer dazu verpflichtet innerhalb der nächsten 14 Tage nach Vertragsabschluss eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bei dem Gesundheitszentrum Oberhausen in schriftlicher Form (Brief oder per Email) abzugeben. 

G. Vertragsangebote und Leistungsbeschreibungen der Laufzeitverträge
Das Studio bietet dem Nutzer den Abschluss von Laufzeitverträgen an, die zunächst für die vom Nutzer gewählte Dauer laufen, jedoch maximal 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit (monatlich kündbar zum aktuellen monatlich kündbaren Preis auf der Webseite: www.gz-o.de), jedoch mindestens für 69,90€, es sei denn er wird mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat in Textform gekündigt. Sofern dies nicht geschieht, ist der Vertrag nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit in Textform kündbar. Eine Ausnahme bilden hierbei die “TRY-OUT-Verträge”, diese können bis 3 Tage vor Ablauf der “Testzeit” gekündigt werden. Das Mitglied hat im Rahmen seines Vertrages die Option, sich über das im Studio befindliche Mitglieder Terminal innerhalb der ersten 2 Wochen 2 kostenlose Termine zu buchen. Eine “Trainerstunde” und ein “Erfolgscoaching”, um das Studio und die Ablaufstrukturen zu erklären und ein zielgerichtetes Onboarding des Mitgliedes zu gewährleisten. Alternative Startpakete stehen gegen Aufpreis zur Verfügung. Alle weiteren “Trainerstunden” werden mit einem Betrag von 29,90€ automatisch berechnet.

Laufende Nutzungsmöglichkeiten 
Das laufende monatliche Nutzungsentgelt berechtigt den Nutzer zur Inanspruchnahme der nachfolgend beschriebenen Leistungen des Studios während der Öffnungszeiten: 

  • Freies Training an allen Kraft- und Cardiogeräten
  • Nutzung des Freihantel-Bereiches
  • Kursangebot gemäß des aktuellen Kursplans auf der Homepage
  • Nutzung des milon Zirkeltrainings
  • Nutzung der Egym Trainingsgeräte inkl. Egym-Hub
  • Nutzung des Outdoor-Campus
  • Mitglieder-Terminal


Die Öffnungszeiten des Studios und die Kurszeiten der angebotenen Kurse sind auf der Internetseite des Studios veröffentlicht. Hierbei behält das Gesundheitszentrum Oberhausen das Recht vor, die Trainingsangebote entsprechend der Nachfrage anzupassen. Das Studio hat das Recht, das Studio pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. 

H. Fälligkeit des Entgelts 
Vertragsabschlüsse werden taggenau erfasst und die Mitgliedschaft beginnt stets am Tag des Vertragsabschlusses. Das Entgelt ist jeweils im voraus für den jeweiligen Monat zu entrichten. Die Lastschrift-Läufe finden entweder zu Beginn des Monats, Mitte des Monats oder tagesgenau statt.

I. Peronalloser Studiobetrieb
Während des personallosen Betriebs der Trainingsbereiche sind diese nur von Mitgliedern zu betreten, die eine umfassende Einweisung in die Geräte erhalten haben. Das Training zu den personallosen Öffnungszeiten erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Vom Trainieren an bisher unbekannten Geräten oder dem Trainieren mit zu hohem Gewicht wird dringend abgeraten.  Bei Notfällen kann das Notfalltelefon genutzt werden, alternativ sind die allgemeinen Notrufnummern zu wählen. Es gelten im Übrigen die Hinweise zum personallosen Studiobetrieb, welche hier zu finden sind.

J. Kosten und Umsatzsteuer 
Sämtliche Entgelte, die für die unterschiedlichen Vertragsangebote anfallen, werden während des Bestellprozesses (Online) / Vertragsabschlusses (Online und Offline) angezeigt. Sämtliche Beträge beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.

K. Zahlungsverzug 
Befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug, behält sich das Gesundheitszentrum Oberhausen das Recht vor, diesem die Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Neben den Verzugskosten ist das Gesundheitszentrum Oberhausen ferner dazu berechtigt dem Mitglied die Kosten einer entsprechenden rechtlichen Geltendmachung in Rechnung zu stellen, hierzu zählen insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gebühren des Gerichts und anwaltliche Kosten, sowie jegliche Bankgebühren die durch Rücklastschriften oder Zahlungsverzüge zustande kommen. Die Gebühren pro Rücklastschrift betragen 2,50€. Sollte das Mitglied sein vertraglich festgelegtes Entgelt nicht entrichten, wird der Zugang zum Studio gesperrt, bis die Forderung ausgeglichen ist. Sollte das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug geraten, wird die Forderung an einen Inkasso-Dienst abgegeben und erst nach Ausgleich der offenen Forderung ist der Nutzer wieder zutrittsberechtigt.

L. Zustandekommen eines (Online-)Vertrages 
Beim Online-Vertragsschluss über Websites oder Landingpages des Gesundheitszentrum Oberhausen (Verifikation des Gesundheitszentrum Oberhausen über das jeweilige Impressum der Webseiten oder Landingpages), stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen oder Probemonat abschließen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail vom Gesundheitszentrum Oberhausen. Das Gesundheitszentrum Oberhausen speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts, in der Bestätigung per E-Mail zu. das Gesundheitszentrum Oberhausen, als auch der Nutzer sind berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen (siehe Punkt D.). Außerdem gilt für den Nutzer das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wurde. Bei Abschluss des ”TRY-OUT-Vertrages o.ä”…”, geht dieser, sollte der Kunde die Testzeit nicht in Schriftform nach 2 Wochen beenden, in eine monatlich kündbare Mitgliedschaft über (FLEX-TARIF), zu einem monatlichen Entgelt von mindestens 69,90€. Der “TRY-OUT-Vertrag” ist pro Person nur einmal alle 36 Monate abschließbar. Der TRY-OUT-VERTRAG kann 3 Werktage vor Ablauf gekündigt werden. Sollte der Nutzer ein zweites Mal innerhalb von 36 Monaten einen “TRYOUT-Vertrag” abschließen, so wandelt er sich mit Tag des Abschlusses sofort in einen “FLEX-Tarif” für 69,90€ pro Monat.

M. Verbot gewerblicher Trainings Dienstleistungen 
Das entgeltliche oder gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde

N. Eingeschränkte Übertragbarkeit der Nutzungsrechte 
Die Rechte des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Studios übertragbar. Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft persönlich und kann nicht übertragen werden. Aus diesem Grund ist das Mitglied verpflichtet, die Zugangsberechtigung ausschließlich persönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafzahlung in Höhe von 500€ gerichtlich geltend gemacht und polizeilich zur Anzeige gebracht 

O. Hausordnung und Weisungsbefugnis 
Das Gesundheitszentrum Oberhausen ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Außerdem ist das Personal des Gesundheitszentrum Oberhausen berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen und welchen von den Mitgliedern Folge zu leisten ist. Zuwiderhandlungen können zu einem Hausverbot und außerordentlicher Kündigung führen, ohne dass ein Rückzahlungsanspruch für den Nutzer besteht. Eine aktuelle Version der Hausordnung hängt im Eingangsbereich des Studios aus

P. Kündigung aus wichtigem Grund und Ruhen des Vertrages 
Die Kündigung des Mitgliedsvertrages bedarf der Textform. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit möglich. Der Mitgliedsvertrag kann per E-Mail, über den Button auf der Webseite: www.gz-o.de (“Vertrag kündigen”) oder in Briefform gekündigt werden. Mündliche Kündigungen beim Studio-Personal sind ausdrücklich NICHT ZULÄSSIG. Eine außerordentliche Kündigung bedarf der Zustimmung des Studios und muss im Einzelfall geprüft werden. Umzug, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder “Nichtnutzung” des Angebotes berechtigen ausdrücklich NICHT zu einer außerordentlichen Kündigung. Über das sich im Studio befindliche Mitglieder-Terminal kann der Nutzer jederzeit einen Antrag auf eine Ruhezeit stellen. Für Ruhezeiten wird eine monatliche Gebühr in Höhe von 9,90€ berechnet. Ebenfalls verlängert sich der Vertrag um die jeweils in Anspruch genommene Ruhezeit. Jeder Nutzer kann eine maximale Ruhezeit von 3 Monaten pro Jahr in Anspruch nehmen. 

Q. Verhalten im Studio 
Das Mitglied ist verpflichtet, den Anweisungen des Personals dem Gesundheitszentrum Oberhausen Folge zu leisten. Alle Trainingsgeräte sind pfleglich und schonend zu behandeln. Soweit das Gesundheitszentrum Oberhausen im Studio einen kostenlosen Internetzugang bereitstellt (WLAN), verpflichtet sich das Mitglied diesen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen zu nutzen, keine pornografischen Seiten abzurufen und insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen. Ferner ist es verboten, im Studio zu rauchen oder sonstige Betäubungsmittel zu sich zu nehmen. Ebenfalls wird auf die Hausordnung unter Punkt N. verwiesen, welcher zu jeder Zeit Folge zu leisten ist. 

R. Sonstiges 
Das Gesundheitszentrum Oberhausen ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Gesundheitszentrum Oberhausen auf die Änderungen auf der Homepage hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Entsprechend der Inflation behält sich das Gesundheitszentrum Oberhausen vor, den Beitrag jährlich um 2€ zu erhöhen.

S. Gewährleistungen und Verbraucherschutzgesetz 
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Seit dem 01.08.2022 wurde ein Verbraucherschutz-Gesetz verabschiedet über welches sich der Nutzer über folgenden Link informieren kann: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/fitnessstudios-was-in-vertraegen-nicht-erlaubt-ist-21641 

T. Gerichtsstand 
Der Gerichtsstand des GZO ist Oberhausen.

U. Kundendienst und Mitgliederverwaltung 
Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht dem Nutzer über die Mailadresse hallo@gz-o.de zur Verfügung. Kündigungen, Anträge auf Ruhezeiten, fehlerhafte Abbuchungen oder sonstige vertragsrelevante Themen werden vorrangig über diese Kommunikationskanäle abgewickelt.

V. Streitbeilegung
EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (OS Plattform) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr 

W. Zahlungsdienstleister 
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.“